Der Begriff Streik definiert sich wie folgt:
„Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen.“ Quelle: Wikipedia
In der gewerblichen Inhaltsversicherung kann das Risiko Streik mitversichert werden
Die Versicherer bieten ihren gewerblich tätigen Versicherungsnehmern unter den Begriffen der „Aufbaudeckung“ oder „extended coverage“ den Einschluss dieses Risikos in die Sachversicherung an.
Mitversichert sind dann die Sachschäden ( Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen ), welche im Zusammenhang mit dem Streik entstanden sind.