Mit einem Straf-Rechtsschutz kann sich der Versicherte gegen den Vorwurf einer fahrlässig begangenen Straftat wehren. Der Straf-Rechtsschutz ist Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung oder einer Firmenrechtsschutzversicherung.

Beispiele aus dem Straf-Rechtsschutz finden sich beispielsweise im Verkehrsbereich, wenn einem Fahrzeugführer nach einem Verkehrsunfall die fahrlässige Körperverletzung eines weiteren Unfallbeteiligten vorgeworfen wird.

Bei einer Verurteilung des Versicherten wegen Vorsatzes entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

In einem strafrechtlichen Verfahren können sich erhebliche Kosten aufsummieren, z.B.:

  • Kosten für den eigenen Anwalt.
  • Gerichtskosten.
  • Auslagen / Zeugengelder.
  • Honorare für Sachverständige.
  • Reisekosten.
  • Kosten für den gegnerischen Anwalt.
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