Nach einem Einbruchdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet unverzüglich eine Liste des Diebesgutes anzufertigen. Die Liste muss der Sachversicherung und der Polizei ausgehändigt werden.

Sinn und Zweck der Stehlgutliste

Eine vollständige Stehlgutliste mit einer genauen Beschreibung ( und idealerweise Fotos ) der entwendeten Gegenstände erleichtert den Ermittlungsbehörden eine Zuordnung des Diebesgutes, wenn dieses im Rahmen der Ermittlung aufgefunden wird.

Für die Hausrat- und  Inhaltsversicherung ist ein Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens erforderlich für die Regulierung des Einbruchschadens. Der Versicherungsnehmer ist nachweispflichtig und sollte die Stehlgutliste im eigenen Interesse ( Obliegenheit ) rasch erstellen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Stehlgutliste