Beim Spezial-Strafrechtsschutz ( auch erweiterter Strafrechtsschutz genannt ) handelt es sich um einen Deckungsbaustein zur Firmenrechtsschutzversicherung.
Mit dem Baustein Spezial-Strafrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch für strafrechtliche Ermittlungen bei Vorsatzvergehen.
In der Praxis wird der Spezial-Strafrechtsschutz beispielsweise benötigt, wenn gegen den Versicherungsnehmer wegen des Vorwurfs von Umweltvergehen, illegaler Beschäftigung oder Steuerhinterziehung ermittelt wird.
Für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens genügt schon ein anonymer Hinweis an die zuständigen Behörden.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend wieder und der Versicherungsnehmer muss dem Rechtsschutzversicherer die Aufwendungen für seine Strafverteidigung erstatten.