Mit einer Sicherungsvereinbarung werden Absprachen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen im Hinblick auf erforderliche Sicherungen abgestimmt und schriftlich festgehalten. Die Sicherungsvereinbarung wird Bestandteil des Versicherungsvertrags.

Eine Sicherungsvereinbarung wird beispielsweise bei Beantragung einer gewerblichen Inhaltsversicherung aufgenommen. Mit der Sicherungsvereinbarung wird dokumentiert, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer den Versicherungsort, bzw. die versicherten Sachen mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen gegen mögliche Schäden schützt.

Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sind beispielsweise abschließbare Fenstergriffe und zusätzliche Verriegelungen von Eingangs- und Nebentüren ( mechanische Sicherungen ). Auch der Einbau einer Einbruchmeldeanlage ( EMA ) stellt eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung dar und wird bei bestimmten Betriebsarten vom Versicherer auch gefordert.

Der Umfang einer Sicherungsvereinbarung ist abhängig vom Risiko der zu versichernden Betriebsart. Ein Juweliergeschäft benötigt weitaus mehr Sicherungen, als ein Reisebüro. Dementsprechend fällt auch die Sicherungsvereinbarung deutlich umfangreicher aus.

Der Inhalt einer Sicherungsvereinbarung muss vom Versicherungsnehmer während der gesamten Vertragsdauer eingehalten werden. Vereinbarte Sicherungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein, andernfalls riskiert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Sicherungsvereinbarung