Versicherungsnehmer sind verpflichtet, die vertraglichen Sicherheitsvorschriften ihres Versicherers zu beachten und einzuhalten. Sicherheitsvorschriften sind – vereinfacht gesagt – dazu gedacht, den Eintritt des Versicherungsfall zu vermeiden.

In der Wohngebäudeversicherung und der gewerblichen Gebäudeversicherung sind nachfolgende Sicherheitsvorschriften – so oder ähnlich – in den Versicherungsbedingungen zu finden:

  • Regelmäßige Überprüfung und ggf. Instandsetzung der wasserführenden Anlagen.
  • Ausreichende Beheizung der versicherten Räumlichkeiten in der kalten Jahreszeit.
  • Überprüfung der Funktion von Sprinkleranlagen.
  • Kontrolle von Dachflächen und die fachgerechte Behebung von etwaigen Schäden.
  • Absperren von Wasserleitungen bei Leerstand eines Gebäudes.
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Sicherheitsvorschriften