Versicherungsnehmer sind verpflichtet, die vertraglichen Sicherheitsvorschriften ihres Versicherers zu beachten und einzuhalten. Sicherheitsvorschriften sind – vereinfacht gesagt – dazu gedacht, den Eintritt des Versicherungsfall zu vermeiden.
In der Wohngebäudeversicherung und der gewerblichen Gebäudeversicherung sind nachfolgende Sicherheitsvorschriften – so oder ähnlich – in den Versicherungsbedingungen zu finden:
- Regelmäßige Überprüfung und ggf. Instandsetzung der wasserführenden Anlagen.
- Ausreichende Beheizung der versicherten Räumlichkeiten in der kalten Jahreszeit.
- Überprüfung der Funktion von Sprinkleranlagen.
- Kontrolle von Dachflächen und die fachgerechte Behebung von etwaigen Schäden.
- Absperren von Wasserleitungen bei Leerstand eines Gebäudes.