Zu einem Sengschaden kommt es, wenn sich ein Feuer nicht aus eigener Kraft ausbreiten konnte und durch die Flamme oder Glut lediglich eine geringe Beschädigung entstanden ist.

Ein versicherter Feuerschaden wird durch die Versicherungsbedingungen – wie folgt – beschrieben: „Ein Brand ist ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn

verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Ein Sengschaden hinterlässt durch die Flamme oder Glut selbstverständlich eine sichtbare Beschädigung. Diese ist allerdings nur oberflächlich und es folgt keine weitere Ausbreitung ( Schadenfeuer ) des Brandes.

Eine heruntergefallene Zigarette oder ein umgestürzter Kerzenleuchter können Sengschäden an Möbeln oder Bodenbelägen verursachen.

Die Feuerversicherung ist ein elementarer Bestandteil einer jeden Gebäude- oder Inhaltsversicherung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Sengschaden