Schäden durch Schlüsselverlust sind in gängigen Privathaftpflichtversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten, bzw. können dort mit eingeschlossen werden.
Versichert sind Schäden durch Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln und Codekarten. Ein verlorener Schlüssel oder Generalschlüssel kann zu fünfstelligen Schadensummen führen, wenn nach dem festgestellten Verlust eine Schließanlage komplett ausgetauscht werden muss.
Für Menschen, die beruflich mit fremden Schlüsseln unterwegs sind, ist die Absicherung dieses Risikos besonders wichtig. Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer Schlüssel mitversichern, die er von seinem Arbeitgeber ausgehändigt bekommen hat.
In der Betriebshaftpflicht macht der Einschluss ebenfalls Sinn. Oftmals benötigen Handwerker und Dienstleister Zugang zu den Räumen ihrer Auftraggeber, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Als Beispiel sollen die nachfolgend genannten Branchen dienen:
• Reinigungsbetriebe / Hausmeisterdienste.
• Immobilienmakler.
• Hausverwaltungen.
• Handwerker.