Werden bei einem Einbruchdiebstahl Schlüssel oder Zweitschlüssel zu den versicherten Räumlichkeiten entwendet, so ist aus Sicherheitsgründen ein Austausch der Schlösser am Versicherungsort erforderlich.

Die notwendigen Kosten werden in der Hausratversicherung und der gewerblichen Inhaltsversicherung über die versicherte Gefahr Einbruchdiebstahl übernommen.

Schlossänderungskosten werden vom Versicherer auch dann übernommen, wenn Schlüssel infolge eines Raubes entwendet werden.

Schlösser von Möbeln oder Kraftfahrzeugen werden über die Sachversicherung üblicherweise nicht ersetzt.

Die hier beschriebenen Beispiele beziehen sich auf die Gefahren Einbruchdiebstahl und Raub in der Sachversicherung. Schlossänderungskosten können allerdings auch in der Privathaftpflichtversicherung anfallen, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise den Schlüssel zu seiner gemieteten Wohnung verliert und der Vermieter nun den Tausch von Schließanlagen fordert.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Schlossänderungskosten