Die Schadenminderungspflicht ist eine der Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag.
So muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall dafür Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch

größer wird. Dass heißt, er muss tätig werden um den Schaden in seinem Ausmaß zu mindern.
Es gibt viele Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer nach Schadeneintritt ergreifen kann um den

Schaden zu mindern. Hier einige Beispiele aus der gewerblichen Gebäudeversicherung:

  • Nach einem Sturmschaden sind große Teile des Dachs vom Produktionsgebäude abgedeckt. Der Versicherungsnehmer beauftragt zunächst einen Dachdecker mit der provisorischen Abdichtung der Dachfläche, damit eindringender Niederschlag keinen weiteren Schaden an versicherten Sachen verursachen kann.
  • Nach einem Rohrbruch sperrt der Versicherungsnehmer die betroffene Rohrleitung ab, damit kein weiterer Leitungswasseraustritt aus dem beschädigten Rohr erfolgt. Das bereits ausgetretene Leistungswasser nimmt er auf.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Schadenminderung ( Schadenminderungskosten ) werden von der Versicherung übernommen. Dies gilt auch, wenn die getroffenen Maßnahmen zur Schadenminderung erfolglos waren. Die Übernahme der Kosten kann im Versicherungsvertrag auf einen festen Betrag begrenzt sein.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Schadenminderungspflicht