Als Rückwirkungsschaden beschreibt man auch eine Störung in der Lieferanten-Abnehmer-Kette. Rückwirkungsschäden können in der Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert werden.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt nach einem versicherten Sachschaden im eigenen Betrieb die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn des Versicherungsnehmers.

In einer arbeitsteiligen Welt kann allerdings auch ein Sachschaden im Betrieb eines Lieferanten oder eines Abnehmers zu Störungen im Betrieb des Versicherungsnehmers führen, d.h. das Schadenereignis an einem anderen Ort ( z.B. beim Lieferanten ) wirkt in den Betrieb des Versicherungsnehmers zurück ( weil dieser beispielsweise kein Rohmaterial erhält ).

„Eine Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied.“

Als Beispiel soll hier der Automobilbau dienen:

Ein Fahrzeug besteht aus einer Vielzahl von vorgefertigten Baugruppen, die von Zulieferern „just- in-time“ an den Produktionsstandort des Fahrzeugherstellers angeliefert werden. Durch einen Brand in einem Schaumstoffwerk kann der Zulieferer der Sitze aktuell nicht produzieren und ausliefern. In der Folge kommt der gesamte Produktionsprozess ins Stocken / zum Erliegen. Das versicherte Brandereignis in einem Betrieb wirkt störend auf die gesamte Lieferanten-Abnehmer-Kette ein.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rückwirkungsschaden