Unter Rückrufkosten versteht man die Kosten, welche entstehen für:

  • Die Benachrichtigung von Endverbrauchern, Händlern und Werkstätten, incl. Der Koste für den Einsatz von Medien ( Rundfunk / Print ) für die Verbreitung.
  • Den Austausch mangelhafter Produkte.
  • Die Überprüfung der vom Rückruf betroffenen Produkte / Chargen.
  • Die Beseitigung, die Entsorgung der betroffenen Produkte.

Ein Produktrückruf ist eine Maßnahme, durch welche ein Produkt aus dem Verkehr gezogen wird, weil es gegen Schutzgesetze verstößt. Eine Pflicht zum Produktrückruf besteht immer dann, wenn ein Personenschaden von dem Produkt droht und eine Warnung nicht mehr ausreicht.

Bei einem Produktrückruf wird zwischen einem Eigenrückruf und einem Fremdrückruf unterschieden. Beim Eigenrückruf veranlasst der Hersteller den Rückruf seiner eigenen Produkte. Beim Fremdrückruf veranlasst der Abnehmer des Herstellers den Rückruf.

Die Rückrufkosten können für die Hersteller von Produkten eine extrem teure Angelegenheit werden. Rückrufkosten können als Ergänzung in die Betriebshaftpflichtversicherung, genauer gesagt in die ( erweiterte ) Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Wichtig: Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ersetzt nur die Personen- und Sachschäden, welche durch das fehlerhafte Produkt entstehen. Die durch einen Produktrückruf anfallenden Kosten ( Vermögensschaden ) ersetzt sie nicht.

Für Hersteller von Produkten ist die Prüfung und Abwägung dieses speziellen Risikos sehr wichtig. Unternehmen der Lebensmittelbranche oder der gesamte Bereich „Automotive“ sind extrem sensibel, weil große Mengen an Produkten beim Endverbraucher landen und ein Rückruf hier aufwendig und kostspielig ist.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rückrufkosten