Rückreisekosten aus dem Urlaub werden vom Versicherer beispielsweise dann ersetzt, wenn der Geschäftsführer aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht, weil seine Anwesenheit aufgrund dieses Schadens am Versicherungsort notwendig wird.

Die Versicherungsbedingungen in der Gebäude- und Inhaltsversicherung regeln die Details, beispielsweise die Höhe der maximalen Aufwendungen und die Weisungen des Versicherers.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rückreisekosten