Als Risikozuschlag bezeichnet man einen Mehrbeitrag auf den Versicherungsbeitrag, der für die Annahme eines höheren Risikos durch die Versicherungsgesellschaft erforderlich wird.
Risikozuschläge kommen beispielsweise bei Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeits- versicherungen zur Anwendung, wenn die versicherte Person eine Vorerkrankung bei Antragsstellung angibt. Mit dem vereinnahmten Risikozuschlag – also dem Mehrbeitrag – kalkuliert der Versicherer den absehbaren Mehraufwand für die Mitversicherung der Vorerkrankung.
Risikozuschläge werden aber auch bei gewerblichen Versicherungen vereinbart. Der Grund für die Vereinbarung eines solchen Mehrbeitrags kann beispielsweise mit einer Gefahrerhöhung am Versicherungsort begründet werden.
Bei Gebäudeversicherungen oder einer Inhaltsversicherung kann ein Betrieb mit einem hohen Feuer- Risiko ( Kunststoffverarbeitung / Recycling ) auf dem Nachbargrundstück eine Gefahrerhöhung darstellen, welche den Zuschlag erforderlich macht.
In der Gebäudeversicherung kann ein Risikozuschlag für eine Gefahrerhöhung auch aufgrund eines Leerstands des versicherten Gebäudes erhoben werden. Der Grund hierfür ist leicht nachvollziehbar: Kommt es zu einem Schadensfall ( Brand / Rohrbruch ), wird dieser nicht sofort bemerkt. In der Folge ist das Schadenausmaß deutlich höher, als bei einem bewohnten / genutzten Gebäude.