Als Risikofortfall bezeichnet man den Wegfall des versicherten Risikos. Wenn ein versichertes Risiko vollständig entfällt, so endet die Versicherung zu diesem Zeitpunkt. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag also mit Datum des Risikofortfalls beenden und muss seinen Vertrag nicht regulär zum Ablauf kündigen.

Mit dem Risikofortfall geht eine Tag-genaue Abrechnung des Versicherungsbeitrags einher. Ein etwaiges Guthaben ist dem Versicherungsnehmer zu erstatten.

Beispiele für einen Risikofortfall:

  • Der Versicherungsnehmer muss seinen hochbetagten und kranken Hund einschläfern lassen. Mit dem Tag der Einschläferung endet die bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Der Eigentümer eines Einfamilienhauses stellt auf eine neue Gasheizung um. Die alte Ölheizung wird – mitsamt Öltank – deinstalliert. Die bestehende Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für den Heizöltank erlischt.
  • Der Eigentümer eines Gewerbebetriebes geht in Rente und meldet sein Gewerbe ab. Mit dem Tag der Gewerbeabmeldung wird auch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung aufgehoben und abgerechnet.
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Risikofortfall