Im Wettbewerb sind Unternehmen bemüht, sich einen guten Ruf bei ihren Mitarbeitern und Kunden aufzubauen – beispielsweise durch gute  Arbeitsbedingungen, gute Produkte und kulantes Verhalten gegenüber Endkunden und Geschäftspartnern.

Ein guter Ruf ( eine gute Reputation ) stellt für das Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil dar. Durch innere und äußere Faktoren kann die Reputation eines Unternehmens Schaden nehmen.

Ein häufiges Phänomen sind grundlose Negativbewertungen in Bewertungsportalen die einzig das Ziel haben, den guten Ruf eines Unternehmens zu schädigen. Die  Negativbewertungen von oftmals eigens dafür angelegten anonymen Benutzerprofilen haben keinen tatsächlichen Bezug zum bewerteten Unternehmen und dessen Dienstleistung.

Verbraucher orientieren sich an den Bewertungen anderer Kunden ( beispielsweise Rezensionen bei Google ) eines Unternehmens. Auf den ersten Blick ist für den Leser nicht ersichtlich, ob der schlechten Bewertung tatsächlich eine schlechte Erfahrung mit dem Unternehmen vorausging.

Entscheidet sich der Leser nun – aufgrund mehrerer schlechter Bewertungen – gegen eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen, spricht man von einem Reputationsschaden. Der öffentlich sichtbare Ruf des Unternehmens hat Schaden genommen und das Unternehmen macht hierdurch weniger Umsatz.

Selbstverständlich haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, gegen rufschädigende Inhalte im Web vorzugehen. Hilfestellung bieten hierbei sog. Reputations-Agenten, die auf eine Löschung der ungerechtfertigten Bewertung hinwirken. Manche Firmenrechtsschutzversicherung bietet die Löschung derartiger Inhalte als Assistance-Leistung an.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Reputationsschaden