Streitigkeiten aus Verträgen sind in gängigen privaten Rechtsschutzversicherungen enthalten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Durchsetzung von Ansprüchen des Versicherten.

Beispiele für einen Versicherungsfall sind:

  • Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen Mängeln.
  • Streit über die Rückzahlung eines privaten Darlehens.
  • Im Internet bestellte Ware kommt nicht – trotz Zahlung.
  • Ärger mit Mobilfunk- und Kabelnetzbetreibern.

Für Gewerbetreibende ist das Vertragsrecht in gewerblichen Rechtsschutzversicherungen beschränkt auf sog. Hilfsgeschäfte oder es ist nicht mitversichert.

Unternehmen können das Vertragsrecht über den sog. Firmenvertrags-Rechtsschutz zusätzlich versichern. Hierfür gilt es, einige Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz kann nicht allein versichert werden.
  • Versicherungsschutz besteht nur für in Deutschland eingetretene Versicherungsfälle.
  • Versicherungsschutz besteht ab dem gerichtlichen Verfahren.
  • Es gibt nur wenige Anbieter für Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.
  • Nicht alle Branchen können diesen Versicherungsschutz beantragen.

Beispiele für Versicherungsfälle sind:

  • Ausbleibende Zahlungen für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen.
  • Kürzung von Rechnungen wegen angeblicher Mängel.
  • Eingekaufte Waren / Gegenstände entsprechen nicht der geforderten Qualität.

Für Unternehmen und Gewerbetreibende stellt der Firmenvertrags-Rechtsschutz Chancengleichheit her, beispielsweise wenn private Kunden des Unternehmers über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich um das Kostenrisiko der Auseinandersetzung keine Gedanken machen müssen.

Der Beitrag für den Versicherungsschutz richtet sich nach der Branche, dem versicherten Jahresumsatz und der Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht