Gegen die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen. Zu den Rechtsmitteln zählen, u.a.: Einspruch, Widerspruch, Revision, Beschwerde und Berufung.
In Behördenschreiben finden sich regelmäßig Hinweise, welche den Empfänger über seine diesbezüglichen Rechte aufklären.
Wird gegen ein Gerichtsurteil ein Rechtsmittel eingelegt, ist die nächsthöhere Instanz für die Überprüfung des Urteils zuständig.
Betroffene sollten sich anwaltlichen Rat einholen, wenn sie gegen ein Gerichtsurteil oder einen behördlichen Bescheid ein Rechtsmittel einlegen möchten. Hier gilt es auch, auf die Fristen zu achten und die Erfolgsaussichten abzuwägen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung /Firmenrechtsschutzversicherung fragt derRechtsanwalt für den Sachverhalt eine Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer an.