Zu den geschützten Rechtsgütern eines Menschen zählen: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Schlüsselnorm des deutschen Deliktsrechts ist der § 823, Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ).

Dieser räumt einen Anspruch auf Schadenersatz ein, wenn jemand widerrechtlich und schuldhaft eines der genannten Schutzgüter verletzt und hierdurch einen Schaden verursacht.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Quelle: § 823, Abs. 1 BGB.

Wird beispielsweise durch eine widerrechtliche und schuldhafte Handlung ein Mensch getötet, liegt eine Verletzung des Schutzgutes Leben vor.

Wird hingegen die Sache eines anderen beschädigt oder zerstört, handelt es sich um eine Verletzung des Schutzgutes Eigentum.

Die Regelungen im BGB schützen das Individuum also umfassend vor schuldhaften Handlungen anderer und bilden die gesetzliche Grundlage für den Schadenersatz.

Der Schadenersatz für die Rechtsgutverletzung ist im BGB übrigens nach oben nicht begrenzt. Aus diesem Grund sind die in der Haftpflichtversicherung hohen ( oft 8-stelligen ) Deckungssummen absolut gerechtfertigt.

Haftung und Schadenersatz können zu immensen finanziellen Belastungen führen. Bei der Ausführung von gefährlichen Arbeiten können hohe Sach- und Personenschäden entstehen. Aus diesem Grund bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung aktuell Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr.

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