In der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer berechtigt, seinen Rechtsanwalt frei zu wählen. Grundlage hierfür ist der § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG ).

Die private Rechtsschutzversicherung und auch die Firmenrechtsschutzversicherung erteilt eine Kostenschutzzusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, sofern diese unter den Versicherungsschutz fallen.

Wechselt der Versicherungsnehmer im Laufe des Verfahrens seinen Anwalt, so muss er etwaige Mehrkosten durch eine neue Mandatierung selbst tragen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Rechtsanwaltswechsel