„Als Isotope bezeichnet man Atomarten, deren Atomkerne gleich viele Protonen, aber unterschiedlich viele Neutronen enthalten. Sie haben die gleiche Ordnungszahl, stellen daher das gleiche Element dar, weisen aber verschiedene Massenzahlen auf; es gibt also Sauerstoffisotope, Eisenisotope usw. Die verschiedenen Isotope eines Elements verhalten sich fast identisch.“

Quelle: Wikipedia.

Radioaktive Isotope zerfallen unter Freiwerden von Energie von selbst.

In der Inhaltsversicherung oder der Gebäudeversicherung kann die nachfolgend genannte Kostenposition Versicherungsschutz für die Isolierung verseuchter Sachen bieten:

„Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen.

Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen sind Kosten für

  • Abbruch
  • Aufräumung
  • Abfuhr und
  • Isolierung

radioaktiv verseuchter Sachen, die infolge eines Versicherungsfalles durch auf dem Versicherungsort betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, soweit die Maßnahmen gesetzlich geboten sind.“

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach- Gewerbeversicherung VSG 2018.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Radioaktive Isotope