Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt ein Dritter ( der Prozessfinanzierer ) die anfallenden Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können diese Art der juristischen Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen. Der Mindeststreitwert beträgt üblicherweise mindestens 50.000 Euro.

Seit den 1990er Jahren gibt es hierfür eine Reihe spezialisierter Unternehmen. Früher wurde diese Leistung auch durch einige namhafte Rechtsschutzversicherer erbracht.

Der Vorteil der Prozesskostenfinanzierung besteht darin, dass der Antragsteller das Prozesskostenrisiko an den Prozessfinanzierer abgeben kann. Dies ist beispielsweise dann wichtig, wenn keine Firmenrechtsschutzversicherung besteht oder es sich um einen nicht versicherbaren Rechtsfall handelt.

In der Praxis läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

Der Anspruchsinhaber sucht sich einen Prozessfinanzierer und lässt die Erfolgsaussichten seines Anliegens umfassend prüfen. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Anspruch.

Im Verfahren wird der Anspruchsinhaber von seinem eigenen Rechtsanwalt begleitet.
Im Erfolgsfall erhält der Antragsteller seinen Anspruch – abzüglich einer zuvor festgelegten Erfolgsbeteiligung ( Quote ) – ausbezahlt.

Die Höhe der Quote richtet sich nach der Komplexität des Falles und nach den ermittelten Erfolgsaussichten.

Geht der Prozess verloren entstehen dem Antragsteller keine Kosten.

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