Bei der Provision handelt es sich um die Vergütung eines Versicherungsvermittlers, welche dieser für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverträgen vom Versicherer erhält.

Grundlage für die Höhe der Provisionen ist der  Handelsvertretervertrag, welchen Versicherer und Versicherungsvermittler miteinander abschließen.

Für die Vergütung des Vermittlers gibt es – im Wesentlichen – drei unterschiedliche Arten von Provisionen:

1. Abschlussprovision ( AP )

Die Abschlussprovision wird einmalig bei Abschluss eines neuen Vertrages fällig. Abschlussprovision wird für die üblichen Kompositversicherungen, sowie für Lebens- und Krankenversicherungen gezahlt.

Zu den Kompositversicherungen zählen die:

  • Haftpflichtversicherung.
  • Sachversicherung.
  • Unfallversicherung.
  • Rechtsschutzversicherung.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um private Versicherungsverträge oder beispielsweise um eine gewerbliche Sach-, Rechtsschutz oder  Betriebshaftpflichtversicherung handelt.

Für Kraftfahrtversicherungen wird keine Abschlussprovision gezahlt.

2. Bestandsprovision ( BP )

Die Bestandsprovision ist eine laufende Vergütung aus den gezahlten Versicherungsprämien der Versicherungsnehmer. Die  Bestandsprovision wird jeweils bei Fälligkeit des Versicherungsbeitrags an den Vermittler gezahlt.

3. Leistungsprovision

Bei Erreichen bestimmter Umsatzziele / Umsatzsummen kann die Zahlung einer sog. Leistungsprovision nachträglich fällig werden.

Hinweis:

Im Falle einer zeitnahen Stornierung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer muss der Vermittler seine Abschlussprovision ganz oder teilweise zurückzahlen.