In einem Betrieb kann es – als Folge eines versicherten Sachschadens ( z.B. Brand ) – zu einem Produktionsausfall kommen. Wenn Maschinen, Waren und Rohmaterial durch ein Schadenfeuer zerstört werden, ruht der Betrieb. Man nennt dies auch Betriebsunterbrechung.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt im Schadensfall die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn des Unternehmens. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann als Ergänzung zu einer betrieblichen Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Ein Produktionsausfall kann aber eine gänzlich andere Ursache haben – ohne, dass ein versicherter Sachschaden vorliegt. Zu einem Produktionsausfall kommt es beispielsweise, wenn ein Unternehmen seine fehlerhaften Teile einem anderen Unternehmen zur Weiterverarbeitung
( zu einem Endprodukt ) zuliefert.
Stellt sich während der Weiterverarbeitung heraus, dass gelieferte Teile fehlerhaft waren, ruht der Produktionsprozess. Fehlerhafte Teile müssen aussortiert ( schlimmstenfalls wieder ausgebaut ) werden, damit nicht auch das Endprodukt fehlerhaft wird.
Bei den hierbei anfallenden Kosten handelt es sich um einen so genannten reinen Vermögensschaden. Es ist kein Sach- oder Personenschaden entstanden. Lediglich der Produktionsprozess im weiterverarbeitenden betrieb ist unterbrochen. Hier fallen beispielsweise folgende Kosten an:
- Personalkosten für das Aussortieren fehlerhafter Teile.
- Erlös-Minderungen für fertiggestellte Produkte mit Fehlern.
- Vergeblich aufgewendete Kosten ( Maschinenzeiten / Rohmaterial ).
In einem solchen Fall werden die Kosten von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung des zuliefernden Betriebes getragen.