Ein Produktfehler kann infolge eines Fehlers im Produktionsablauf entstehen. Man spricht hier auch vom Produktionsfehler oder vom Fabrikationsfehler.
Der Produktionsfehler entsteht im Prozess der Herstellung und tritt nur vereinzelt auf – es sind also nicht alle Produkte aus demselben Herstellungsprozess fehlerhaft.
Eine kurzfristige Temperaturschwankung während der Produktion oder nicht eingehaltene Trocken-, bzw. Standzeiten können dazu führen, dass ein Produkt nicht die gewünschten Eigenschaften ( z.B. Festigkeit oder Farbbeständigkeit ) entwickelt und beispielsweise bricht oder abfärbt.
Hersteller eines fehlerhaften Produktes haften Verbrauchern gegenüber für Schäden, welche durch dieses Produkt entstanden sind. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Produkthaftungsgesetz
( ProdHaftG ).
Personen- und Sachschäden aus einem Produktionsfehler sind über die Produkthaftpflicht- versicherung abgesichert. Diese wiederum ist Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.