Versicherungsprodukte bieten – je nach Anbieter – unterschiedliche Leistungsmerkmale- und Bausteine. Zudem kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer einen geänderten Bedarf haben und diesen bei ihrem aktuellen Versicherer nicht abdecken können.

Versicherungsverträge verfügen üblicherweise über Laufzeiten von 1 – 3 Jahren. Tritt innerhalb dieser Vertragslaufzeit beim Versicherungsnehmer ein veränderter Bedarf ein, welchen er bei seinem aktuellen Versicherer nicht versichert bekommt, ist die so genannte Produktdifferenzdeckung die passende Lösung.

In der Praxis läuft dies so ab, das der neue Versicherer das gewünschte Risiko ( den geänderten Bedarf ) ab sofort versichert und darüber einen Versicherungsschein ausstellt. Gleichzeitig wird der Vertrag beim alten Versicherer zum Ablauf gekündigt. Zum Datum der Ablaufkündigung werden die beim alten Versicherer gedeckten Risiken nun dem neu abgeschlossenen Vertrag hinzugefügt.

Beispiel

Ein Unternehmen führt bei einem Rechtsschutzversicherer seine gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Vertragsablauf ist der 01.01.2023. Das Unternehmen möchte gern auch den Firmenvertrags-Rechtsschutz zum 01.08.2021 mitversichern, bekommt diesen aber beim aktuellen Anbieter nicht.

Aus diesem Grund entscheidet sich das Unternehmen für die Produktdifferenzdeckung eines anderen Rechtsschutzversicherers. Mit Beginn 01.08.2021 wird der Firmenvertrags-Rechtsschutz beim neuen Versicherer abgeschlossen. Das Unternehmen kündigt daraufhin den alten Vertrag zum Ablauf ( 01.01.2023 ) und beantragt die dort mitversicherten Leistungen zum 01.01.2023 beim neuen Versicherer. In der Zeit vom 01.08.2021 bis zum 01.01.2023 bestehen also 2 Verträge parallel. Ab dem 01.01.2023 sind dann alle gewünschten Inhalte über den einen Vertrag beim neuen Versicherer versichert.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Produktdifferenzdeckung