Der Begriff pro rata temporis stammt aus dem Lateinischen und bedeutet zeitanteilig.

Eine zeitanteilige Berechnung ist beispielsweise bei  Versicherungsverträgen erforderlich, denn der Versicherungsbeitrag ist  üblicherweise ein Jahresbeitrag. Der zu zahlende Versicherungsbeitrag verteilt sich also auf einen fest definierten Zeitraum.

Endet das Versicherungsverhältnis unterjährig ( vor Ablauf des Versicherungsjahres ) ist eine taggenaue Abrechnung des noch nicht verbrauchten Versicherungsbeitrags erforderlich. Dieser noch nicht verbrauchte Beitrag ist dem Versicherungsnehmer zu erstatten.

Die nachfolgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen:

Ein Fahrzeughalter bezahlt am 01.01. des Jahres den Beitrag für seine Kraftfahrtversicherung für das gesamte Jahr im Voraus ( Jahresbeitrag ). Am 30.03. meldet er das Fahrzeug ab und schafft kein neues Fahrzeug an. Gegenüber seiner KFZ-Versicherung hat er nun einen Erstattungsanspruch in Höhe von 9 Monaten und 1 Tag ( Zeitraum: 31.03. – 31.12. ).

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes zahlt am 01.05. den Jahresbeitrag für seine Betriebshaftpflichtversicherung. Am 31.12. meldet er sein Gewerbe ab und geht in den Ruhestand. Auch hier wird der unverbrauchte Beitrag ( 01.01. – 30.04. ) Tag-genau abgerechnet und erstattet.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR pro rata temporis