Zu einem Planungsfehler kann es beispielsweise beim Neu- oder Umbau eines Gebäudes kommen.

Fehler bei der Planung können sein:

  • Die Nichtbeachtung vorhandener baulicher Gegebenheiten.
  • Eine fehlerhafte Planung oder Konstruktion.
  • Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.
  • Nichtweitergabe von geänderten Zeichnungen / Bauplänen.

Schäden aus einer fehlerhaften Planung können über eine Architektenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Diese spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt auch Vermögensschäden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Planungsfehler