Von einer Pflichtversicherung spricht man, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anforderung eine Versicherung für ein bestimmtes Risiko abgeschlossen werden muss.

Am bekanntesten ist die Verpflichtung zur Versicherung von Kraftfahrzeugen. Diese ist im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ( Pflichtversicherungsgesetz ) geregelt.

Die Zulassung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ohne Nachweis einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung gar nicht möglich.

Für einzelne Berufsgruppen ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Wer sich als Rechtsanwalt niederlässt, muss seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Andernfalls wird die Zulassung nicht erteilt.

Bei Rechtsanwälten / Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern liegt das Augenmerk in der Berufshaftpflichtversicherung auf der Mitversicherung von Vermögensschäden.

Ein Vermögensschaden stellt für den Geschädigten einen entgangenen Gewinn dar, den dieser aufgrund einer falschen Beratung, einer falschen Handlungsempfehlung oder einfach nur aus einer versäumten Frist heraus erleidet.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Pflichtversicherung