Der Baustein Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist viel in einer Privat- und Firmenrechtsschutzversicherung enthalten.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hierbei die Kosten für die Verteidigung des Versicherungsnehmers in Ordnungswidrigkeiten-, bzw. Bußgeldverfahren.
Beispiele für mögliche Leistungsfälle im Straßenverkehr sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Abstandsverstöße.
- Rotlichtverstöße.
- Handy am Steuer.
- Behinderung von Rettungsarbeiten ( „Gaffen“ ).
- Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Wichtig: Strafen oder Bußgelder werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Der Bußgeldkatalog wurde 2020 verschärft und enthält – neben höheren Bußgeldern – auch neue
Fahrverbotsregelungen.
Droht nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot, konsultieren die Betroffenen in aller Regel einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser beantragt die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte.
Die Einsicht in die Ermittlungsakte erhält nur ein Rechtsanwalt – nicht der Betroffene selbst.
Auch die Lärmbelästigung zählt zu den Ordnungswidrigkeiten. Und die muss nicht, wie in den obigen Beispielen im Straßenverkehr entstehen. Anlass für Streit kann beispielsweise laute Musik, Party-Lärm oder Gartenarbeit sein.
Auszug aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz ( OwiG )
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“