Ein Obligo beschreibt die Haftung für eine Verbindlichkeit. Im Zusammenhang mit Bürgschaften ( ganz gleich, ob es sich um eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaftsversicherung handelt ) bezeichnet man mit dem Obligo ( dem Bürgschaftsobligo ) die Summe aller aktiven Bürgschaften.

Beispiel für ein Bürgschaftsobligo

Zwischen Bürgschaftsnehmer und Bürgschaftsgeber wurde eine Bürgschaftslinie in Höhe von 500.000 € vereinbart. Von diesem Rahmen hat der Bürgschaftsnehmer aktuell 200.000 € mit eingegangenen Bürgschaften in Anspruch genommen. Für diesen Betrag in Höhe von 200.000 € ( Bürgschaftsobligo ) haftet der Bürgschaftsgeber aktuell.