Ein Nutzfeuer ist ein Feuer, welches sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt. Damit ist das Kriterium eines versicherten Schadenfeuers nicht erfüllt.

Zum Vergleich der Brandbegriff, wie er in vielen Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung ( Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung ) gilt:

„Ein Brand ist ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Ein Nutzfeuer ist beispielsweise die Flamme im Brennraum einer Gastherme oder aber das Kaminfeuer. In beiden Fällen befindet sich die Flamme an ihrem bestimmungsgemäßen Herd und erfüllt ihren bestimmungsgemäßen Nutzen ( Wärmeerzeugung ).

In älteren Versicherungspolicen sind Schäden durch Nutzwärme / Nutzfeuer ausgeschlossen.