Eine Nebenversicherung ist gegeben, wenn ein Versicherungsnehmer für dasselbe Risiko zwei ( oder mehr ) Versicherungsverträge unterhält. Bei Bestehen einer Nebenversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die jeweiligen Versicherer hierüber zu informieren und auch jeweils die vereinbarten Versicherungssummen mitzuteilen.

Zu einer Nebenversicherung kann es kommen, wenn zwei Personen einen gemeinsamen Haushalt gründen, jeder seine Hausratversicherung mitbringt und diese auch fortführen möchte. In diesem Fall müssen die beiden Versicherer, welche dasselbe Risiko ( Wohnung ) versichern, „voneinander wissen“.

Zu einer vorübergehenden Nebenversicherung kann es kommen, wenn ein Gewerbebetrieb eine zusätzliche Inhaltsversicherung mit einem neuen Versicherer abschließt, weil die Versicherungssumme in dem bestehenden ( alten ) Vertrag zu gering bemessen ist.

Selbstverständlich könnte der Betriebsinhaber auch einfach die Versicherungssumme bei seinem alten Versicherer erhöhen. Möglicherweise ist dies aber nicht gewünscht, weil die Konditionen nicht den Vorstellungen entsprechen.

In der Praxis wird der Firmeninhaber also einen zweiten Versicherungsvertrag abschließen und den alten Vertrag zum Ablauf kündigen. Mit Ablauf des alten Vertrages wird dann der zuletzt abgeschlossene Vertrag erhöht ( um die Versicherungssumme aus dem alten Vertrag ) und die Nebenversicherung ist beendet. Auch hier müssen die beiden Versicherungsunternehmen über die Nebenversicherung informiert werden.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Nebenversicherung