Eine Mietkaution sichert Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter. Eine Mietkaution beträgt üblicherweise 2- 3 Monatskaltmieten und ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu hinterlegen.

Hat der Mieter während der Mietdauer das Eigentum des Vermieters beschädigt, so kann dieser den entstandenen Schaden aus der erhaltenen Kaution decken. Der Mieter erhält in diesem Fall seine geleistete Kaution nicht vollständig ( reduziert um den Schadenersatz ) zurück.

Eine Mietkaution kann als Einzahlung auf ein Sparbuch erfolgen, welches dem Vermieter als Sicherheit ausgehändigt wird. Auch eine Mietkautionsversicherung ist möglich. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Bürgschaftsversicherung. Von der Versicherung erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese bietet ihm dieselbe Sicherheit, wie eine in bar hinterlegte Kaution.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Mietkaution