In der Betriebshaftpflichtversicherung versendet das Versicherungsunternehmen regelmäßig (meistens jährlich ) einen so genannten Meldebogen an seine gewerblichen Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsbeitrag für eine gewerbliche Haftpflichtversicherung richtet sich nach Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Durch den Meldebogen werden mögliche Änderungen in der beruflichen Tätigkeit erfasst und der zu zahlende Beitrag angepasst.
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages kann es zu Änderungen in der betrieblichen Tätigkeit kommen, die für die Berechnung des Beitrags relevant sind. Beispiele hierfür sind:
- Steigerung / Reduzierung des Umsatzes.
- Zubau / Abbau von Personal ( Erfassung der Mitarbeiterzahl oder der Lohnsumme ).
- Aufnahme einer weiteren beruflichen Tätigkeit.
- Hinzu kommende oder wegfallende Standorte ( Betriebsgrundstücke / Filialen ).
Der Versicherungsnehmer sollte den Meldebogen zu seiner Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig und vollständig ausfüllen, damit der Versicherungsschutz dem aktuellen Stand entspricht.
Eine zeitnahe Rückgabe / Rücksendung an den Versicherer ist im Interesse des Versicherungs- nehmers, da seine Angaben selbstverständlich auch zu einer Reduzierung seines Versicherungsbeitrags führen können. Eine ausbleibende Reaktion auf den Meldebogen kann zudem vom Versicherungsunternehmen mit einem „Strafbeitrag“ sanktioniert werden.
Beispiele für Änderungen aus einem Meldebogen:
- Ein Hochbaubetrieb wird nun auch als Generalunternehmer tätig.
- Ein Installateur mietet einen Showroom für Badobjekte unter einer neuen Anschrift an.
- Ein Malerbetrieb reduziert seine Mitarbeiterzahl, weil er keine Fachkräfte findet.
- Ein Baumaschinenverleih schafft aufgrund der guten Auftragslage weitere Minibagger an.
- Ein auf dem Betriebsgrundstück vorhandener Heizöltank in der Erde wurde deinstalliert.