Die Position Mehrkosten durch Technologiefortschritt findet sich in aktuellen Pauschaldeklarationen zur gewerblichen Sachversicherung.

Die Versicherung deckt in diesem Fall die nachgewiesenen Mehrkosten durch den Technologiefortschritt als Folge eines versicherten Schadenereignisses.

Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache, wenn die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung der Sache in gleicher Art und Güte infolge des Technologiefortschritts nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.

Maßgeblich ist der Betrag, der für eine Ersatzanschaffung aufzuwenden ist, welches der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.

Am Beispiel eines Schadens aus der Inhaltsversicherung lässt sich dies erläutern.

Die elektronische Steuereinheit einer Verpackungsmaschine wird durch einen versicherten Überspannungsschaden zerstört. Das betroffene Bauteil im Wert von 6.000 € ist durch den Hersteller in gleicher Art und Güte seit einem Jahr allerdings nicht mehr lieferbar.

Der Versicherungsnehmer ist bei der Ersatzanschaffung dazu gezwungen, ein aktuelles und technisch verbessertes Objekt im Wert von 8.000 € zu kaufen. Mit dem Einbau des neuen Bauteils ist die vom Schaden betroffene Maschine wieder funktionsfähig.

Die Mehrkosten durch den technologischen Fortschritt in Höhe von 2.000 € werden von der gewerblichen Sachversicherung übernommen.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Mehrkosten durch Technologiefortschritt