Die Position Mehrkosten durch Preissteigerung findet sich in aktuellen Pauschaldeklarationen zur gewerblichen Sachversicherung.

Die Versicherung deckt in diesem Fall die nachgewiesenen Mehrkosten durch die Preissteigerung als Folge eines versicherten Schadenereignisses.

Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zwischen dem Eintritt des Schadenereignisses und der Wiederherstellung, bzw. der Wiederbeschaffung der vom Schaden betroffenen Sache.

Am Beispiel eines Schadens aus der gewerblichen Gebäudeversicherung lässt sich dies erläutern.

Nach einem Brandschaden muss die Produktionshalle eines Gewerbebetriebes komplett neu aufgebaut werden. Mehrere Faktoren beeinflussen das Tempo des Wiederaufbaus ungünstig. Das Genehmigungsverfahren ist langwierig, Material muss beschafft und die Termine der einzelnen Gewerke müssen koordiniert werden. Durch den zeitlichen Verzug kommt es zu Preissteigerungen bei einzelnen Positionen in der Kalkulation für den Wiederaufbau.

Die Sachversicherung übernimmt die während des Wiederaufbaus anfallenden Mehrkosten durch die gestiegenen Preise.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Mehrkosten durch Preissteigerung