Der Begriff Medienverlust findet sich in vielen Haftpflichtversicherungen für das Baugewerbe.

Versichert sind demnach Haftpflichtansprüche wegen des Austritts, bzw. des Verlusts von Flüssigkeiten oder Gasen aus der Herstellung, Lieferung, Montage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen und Behältern sowie aus sonstigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten an oder mit diesen Anlagen oder Anlagenteilen durch den Versicherungsnehmer. Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der ausgetretenen Flüssigkeiten oder Gase zum Preis am Tag des Schadens.

Das nachfolgende Beispiel soll den Versicherungsschutz verständlich erläutern.

Schadenbeispiel

Ein Installateur schließt die neu gelieferte Gasheizung fehlerhaft an die Gaszuleitung an. Außerhalb des Gebäudes kann über einen längeren Zeitraum unbemerkt Gas entweichen. Der Schaden wird erst bemerkt, als der Versorger seine Abrechnung stellt. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers ersetzt den Medienverlust.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Medienverlust