Die Mediation ist eine außergerichtliche und vertrauliche Methode zur Streitschlichtung zwischen Konfliktparteien. Ein Mediator bietet den Beteiligten Unterstützung bei der Erarbeitung einer für beide Seiten annehmbaren Konfliktlösung. Der Mediator macht allerdings selbst keine Vorschläge.

Zum Einsatz kommt ein Mediationsverfahren beispielsweise, bei Nachbarschaftsstreit, Auseinandersetzungen zwischen Paaren oder Arbeitnehmern und ihren Vorgesetzten. Dort, wo eine Begegnung der Streitparteien unumgänglich ist ( Arbeitsplatz, Nachbarschaft, Geschäft ), macht eine Mediation besonderen Sinn. Schließlich sollen die Betroffenen später möglichst „unbelastet“ miteinander umgehen können.

Als Mediator fungieren entweder Rechtsanwälte oder auch Psychologen. Die Kosten für eine Mediation richten sich nach Umfang und Dauer des Verfahrens, sowie nach der Höhe des Stundenhonorars des Mediators.

Durch eine erfolgreiche Mediation kann ein Gerichtsverfahren von möglicherweise längerer Dauer vermieden werden. Dies schont die Nerven der Beteiligten. Durch die Nichtöffentlichkeit, wird auch kein Streit nach Außen getragen. Dies kann beispielsweise für Unternehmen ein Grund sein, eine Mediation einem Gerichtsverfahren vorzuziehen.

Rechtsschutzversicherungen vermitteln Ihren Versicherten Mediationsleistungen und übernehmen in einem festgelegten Rahmen die Kosten des Verfahrens.

Enthält eine Firmenrechtsschutzversicherung keinen Firmenvertrags-Rechtsschutz, kann eine Wirtschaftsmediation helfen, den Streit aus einem Vertragsgegenstand außergerichtlich beizulegen.