Bei einem Löschwasserschaden handelt es sich um einen unmittelbaren Folgeschaden ( Brandbekämpfung ) eines versicherten Feuerschadens, welcher durch die Feuerversicherung gedeckt ist.

Die Feuerversicherung ist Bestandteil von privaten und gewerblichen Sachversicherungen.
Hierzu zählen beispielsweise:

  • Hausratversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung.
  • Inhaltsversicherung.
  • Firmengebäudeversicherung.

Ist im Obergeschoss eines Gebäudes ein Brand ausgebrochen, so kann es – als Folge der Brandbekämpfung – auch in den darunter liegenden Geschossen zu Schäden durch den Einsatz von Löschmitteln ( Wasser / Schaum ) kommen.

Versicherte Sachen ( Gebäude / Inventar ) können Schaden nehmen durch das eigentliche Schadenereignis ( Feuer ) und auch durch den Versuch der Brandbekämpfung.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Löschwasserschaden