Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist elementarer Bestandteil nahezu jeder Sachversicherung. Sie ersetzt die durch einen versicherten Leitungsschaden ( beispielsweise durch einen Rohrbruch ) beschädigten oder zerstörten Sachen des Versicherungsnehmers.

Im privaten Bereich kennt man die Leitungswasserversicherung als eine der versicherten Gefahren in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung.

Im gewerblichen Bereich übernimmt die Leitungswasserversicherung als Bestandteil einer Inhaltsversicherung oder einer gewerblichen Gebäudeversicherung den Versicherungsschutz für das Firmeninventar, bzw. das Firmengebäude.

Der versicherte Leitungswasserschaden wird in den Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung etwa wie folgt definiert:

„Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von versicherten Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren…“

Die hervorgehobenen Textstellen sollen nachstehend näher erläutert werden. Versichert sind die mit dem Gebäude verbundenen Leitungen der Wasserversorgung und Heizung – und zwar innerhalb des Gebäudes. Für die Mitversicherung von Leitungsrohren außerhalb des Gebäudes, bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks gibt es separate Klauseln. Ein Bruchschaden an wasserführenden Leitungen kann beispielsweise durch Lochfraß am Kupferrohr entstehen, aber auch ein Platzen von Wasserleitungen bei Frost ist als Schadenursache denkbar.

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus und beschädigt in der Folge die Sachen ( Gebäude / Inventar ) des Versicherungsnehmers.

Im Zusammenhang mit einem Leitungswasserschaden können diverse Kosten entstehen:

  • Suchkosten ( Leckage-Ortung durch einen Fachbetrieb ).
  • Kosten für div. Gewerke ( Installateur, Maurer / Fliesenleger / Maler ).
  • Trocknungskosten ( für technische Trocknung von Böden und Wänden ).
  • Bewegungs- und Schutzkosten ( für das Umlagern / Einlagern von Sachen).
  • Mietausfall ( weil vom Schaden betroffene Räume nicht genutzt werden können ).

Erfahrungsgemäß sind die Gebäudeschäden nach einem Leitungswasserschaden um ein Vielfaches höher, als die Kosten für die Reparatur / den Austausch des Schaden verursachenden Bauteils.

Bei aktuellen Versicherungsverträgen sind eine Vielzahl von Kosten und Klauseln enthalten. Gewerbetreibende sollten zudem auch Schäden durch Betriebsunterbrechung, anlässlich eines Leitungswasserschadens mit bedenken.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Leitungswasserversicherung