Zu einem Leitungsschaden kann es in der Betriebshaftpflichtversicherung beispielsweise bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten mit schwerem Gerät ( Bagger ) kommen.

Das Risiko, bei Bauarbeiten auf einem Grundstück eine Leitung zu beschädigen ist nicht unerheblich, wenn man sich einmal die Komplexität vorhandener Infrastruktur anschaut:

  • Hauswasserversorgung – Zu- und Ableitungen.
  • Fernwärme.
  • Gas.
  • Strom & Internet.
  • Straßenbeleuchtung & Ampelanlagen.

Durch Tiefbauarbeiten kommt es jährlich zu rund 100.000 Schäden an unterirdischen Leitungen mit

einem Schadenaufwand von rund 500 Millionen Euro.

Neben den hohen Kosten für die Beschädigung von Leitungen, kommt es durch den Leitungsschaden immer auch zu einem Stillstand auf der Baustelle.

Vor Beginn der Bauarbeiten sollten Unternehmen Erkundigungen über den Verlauf von Leitungen auf dem Baugrundstück einholen. Erster Ansprechpartner für Informationen zum Leitungsverlauf sind die örtlichen Baubehörden.

Eine weitere Möglichkeit der Erkundigung ist das Internet-Portal ALIZ. Das Portal informiert seit dem Jahr 2000 über Schutzflächen, in welchen unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen betrieben werden.

Kommen in einem Bauunternehmen auch sog. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Einsatz, müssen diese selbstverständlich in der Haftpflichtversicherung aufgeführt sein.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Leitungsschaden