In bestimmten Fällen kann das Versicherungsunternehmen seine Leistung verweigern. Die Leistungsfreiheit des Versicherers ergibt sich aus den im Vertrag vereinbarten Inhalten und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Gründe für eine Leistungsfreiheit des Versicherers können sein:

  • Die Verletzung von Anzeigepflichten durch den Versicherungsnehmer.
  • Die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer.
  • Die Nichtzahlung der Erst- oder Folgepr mie ( Mahnverfahren ).
  • Die Verletzung oder Nichteinhaltung von vertraglichen Obliegenheiten.

Beispiel

Der Versicherungsnehmer hat – trotz mehrfacher Aufforderung durch den Versicherer – den fälligen Beitrag zu seiner Betriebshaftpflichtversicherung nicht gezahlt. Über die Folgen ( Verlust des Versicherungsschutzes ) der Nichtzahlung wurde der Versicherungsnehmer per Briefpost unterrichtet.

Für den in der Zwischenzeit gemeldeten Haftpflichtschaden erklärt der Versicherer seine Leistungsfreiheit.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Leistungsfreiheit