Schäden durch Krieg sind in der Sachversicherung bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Der Ausschluss findet sich bei Wohngebäudeversicherungen, gewerblichen Gebäudeversicherungen und in der Hausrat- und Inhaltsversicherung.

Unter den Ausschluss fallen: Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion und Aufstand.