Die Beauftragung eines Korrespondenzanwaltes kann erforderlich werden, wenn der Mandant Kläger oder Beklagter an einem Gericht ist, welches weit von seinem Wohnort entfernt liegt.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, wenn der Gerichtsort mehr als 100 KM ( Luftlinie ) vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt liegt.
Der Korrespondenzanwalt übernimmt in der Ferne die Vertretung vor Gericht und stimmt sich hierzu mit dem ortsansässigen Anwalt des Versicherungsnehmers ab.
Besonders wichtig für den Versicherungsnehmer ist die Übernahme der Kosten eines Korrespondenzanwaltes, wenn die Gerichtsverhandlung im Ausland stattfindet. Der Versicherungsnehmer kann sich in diesem Fall mit seinem vertrauten Anwalt an seinem Heimatort besprechen – es existiert keine Sprachbarriere.
Ansprechpartner für die Vermittlung eines Korrespondenzanwaltes kann der örtlich niedergelassene Rechtsanwalt des Mandanten sein. Auch eine Firmenrechtsschutzversicherung bietet die Vermittlung als Assistance-Leistung an.