Als Kompositversicherung werden die Versicherungszweige der Schadens- und Unfallversicherung bezeichnet, welche ein ( Komposit- ) Versicherer betreiben darf.
Hierzu zählen:
- Sachversicherungen ( z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung ).
- Industrieversicherungen ( z.B. Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung ).
- Haftpflichtversicherungen.
- Unfallversicherungen.
- Maschinenversicherungen.
- Kraftfahrtversicherungen ( auch Flotten ).
- Transportversicherungen.
Andere Versicherungszweige, wie beispielsweise die Krankenversicherung oder die Lebens- und Rentenversicherung gehören nicht zu den Kompositversicherungen und dürfen von Kompositversicherern nicht betrieben werden.
In der Praxis werden hierfür eigene Gesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft ( AG ) gegründet, damit der Betrieb dieser Sparte den versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen ( Sparten-Trennung ) entspricht.