Bei einer Klausel handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zum Versicherungsvertrag. Mit ihr kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder erweitert werden.

Klauseln kommen in nahezu allen privaten und gewerblichen Versicherungssparten zum Einsatz.

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird beispielsweise eine bestimmte Vorerkrankung des Antragstellers vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Ausschluss dieser Erkrankung vom Versicherungsschutz macht die Annahme des Vertrages durch den Versicherer überhaupt erst möglich.

Eine Vielzahl von Klauseln gibt es auch in der gewerblichen Sachversicherung. In der Inhaltsversicherung können beispielsweise Klauseln zur Mitversicherung von Filialbetrieben, zum Warenaustausch (Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten) oder zur Außenversicherung vereinbart werden.

Durch die Vereinbarung einer oder mehrerer Klauseln kann der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch deutlich individueller gestaltet werden.