Schäden durch Kernenergie sind in allen gängigen privaten und gewerblichen Sachversicherungen ausgeschlossen. Bei einem Atomunfall kann es zu erheblichen Sachschäden an Gebäuden, Infrastruktur, aber auch der Gesundheit von Mensch & Tier kommen.

Wie gravierend die Schäden durch freigesetztes Spaltmaterial sein kännen, zeigen die Atomunfälle aus 1986 ( Tschernobyl ) und 2011 ( Fukushima ).

Wohngebäudeversicherungen, Hausrat- und Inhaltsversicherungen schließen Schäden durch Kernenergie aus. Doch auch eine ausreichende  Haftpflichtversicherung für den Betreiber solcher Anlagen ist nicht realisierbar.

Laut Manager-Magazin haben Versicherungsmathematiker im Mai 2011 einmal kalkuliert, dass ein Atomunfall in einem einzelnen Kraftwerk zu Schäden in Höhe von 6 Billionen Euro führen kann.
Für eine Anlage mit 50-jähriger Nutzungsdauer müssten demnach rund 72 Milliarden Euro Beitrag jährlich kalkuliert werden. Hierdurch ist dieses Risiko praktisch nicht versicherbar.

GEWERBE-PROFI GLOSSAR Kernenenergie