Bei einer Kautionsversicherung ( auch Bürgschaftsversicherung genannt ) tritt ein Versicherer in Form einer Bürgschaft für die Verpflichtungen eines Schuldners ein.

Bürgschaften und Bürgschaftsversicherungen werden häufig im Bauhandwerk gefordert. Bürgschaften stellen eine Verpflichtung für den Schuldner dar, die seinen Kreditrahmen einschränkt. Durch den Abschluss einer Kautionsversicherung geht die Bürgschaftsverpflichtung auf den Versicherer über und der eigene Kreditrahmen ist geschont.

Für diese Zwecke können Kautions- / Bürgschaftsversicherungen abgeschlossen werden:

  • Sicherung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Bauhandwerkersicherung ( Sicherung der Zahlung durch den Auftraggeber ).
  • Sicherung der Vertragserfüllung.
  • Absicherung von Anzahlungen.
GEWERBE-PROFI GLOSSAR Kautionsversicherung